Tarifbeispiel

EFH Altbau saniert - 12kW

(Beispiel 12kW Heizung, detaillierte Erklärungen der Leistungen s. weiter unten)

Anschluss Pauschale - bis 12kW

12'000 CHF

Übergabestation Pauschale - bis 12kW

9'000 CHF

Grundgebühr - 10kW - indexiert

1008 CHF

Arbeitspreis - indexiert

10Rp/kWh

Kalkulation

Investition

21'000 CHF

Laufende Kosten (ca. pro Jahr bei 2000 Volllaststunden)

3'008 CHF

Kosten für Unterhalt, Reparatur, Störungsbehebung

keine

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren

Gerne liefern wir Ihnen die Informationen, die Sie für einen Gesamtkostenvergleich für verschiedene Heizsysteme benötigen.

Tarifblatt

Das Tarifblatt zum Download enthält die aktuellen Preise für die Anschlusspauschalen und die Übergabestationen. Ebenfalls zeigt das Tarifblatt wie die indexierten Preise berechnet werden.

Prinzipschema

Das Prinzipschema zum Download zeigt die Liefer- und Eigentumgrenzen auf.

Leistungen im Detail

Das Wichtigste in Kürze

Anschluss Pauschale

Unter dem Fernwärme-Anschluss verstehen wir die Erstellung der Fernwärmeleitung bis zur Innenseite Ihres Hauses. Dieser wird einmalig pauschal verrechnet. Die Höhe der Anschlusspauschale ist abhängig von der vertraglich vereinbarten Heizleistung, welche maximal bezogen wird. Hierfür sind im Tarifblatt verschiedene Kategorien definiert. Die Anschlusspauschale deckt einen Anteil der Kosten an das Fernwärmenetz. 

Die Anschlusspauschale beinhaltet die folgenden Leistungen

  • Planungen und Bewilligungen
  • Durchführung der Grabarbeiten
  • Verlegung der Fernwärmeleitung bis in das Haus
  • Verlegung der Steuerleitungen bis in das Haus

Die Preisstrategie der Wärme Vals AG sieht vor, dass Kunden, die wir in Vals  anschliessen, dieselbe Anschlusspauschale bezahlen. Unabhängig davon, wie nah oder wie weit sie vom bereits bestehenden Fernwärmenetz entfernt sind. Die Wärme Vals kann in Einzelfällen (z.B. bei peripheren Lagen) den Anschluss an die Fernwärme ablehnen oder Sonderkosten vertraglich festhalten und verrechnen.

einmalig

Übergabestation Pauschale

Die Übergabestations-Pauschale wird einmalig bei der Lieferung und beim Anschluss der Übergabestation an die Sekundärseite der Heizung verrechnet. Die Höhe der Pauschale für die Übergabestation ist abhängig von der vertraglich vereinbarten Heizleistung, welche maximal bezogen wird. Hierfür sind im Tarifblatt verschiedene Kategorien definiert. Die Pauschale deckt einen Anteil der Kosten an das Fernwärmenetz sowie die Kosten für den Wärmeerzeuger für die gesamte Vertragslaufzeit ab.

Die Übergabepauschale beinhaltet die folgenden Leistungen

  • Auslegung und Abstimmung mit dem Sanitärinstallateur und dem Hersteller der Station.
  • Erstellung der Verbindungsleitung vom Hausanschluss zur Station.
  • Inbetriebnahme der Übergabestation in Abstimmung mit dem Sanitärinstallateur.
  • Einregulierung der Heizung in Abstimmung mit den Bewohnern.
  • Alle Unterhaltsarbeiten, Reparaturen und Störungsbehebungen während der Vertragslaufzeit.

Allfällige Kosten für die Abdichtung von Kernbohrungen inkl. allfälliger Wiederherstellung von Böden und Wänden erfolgt bauseits.

Die Wahl und die Beauftragung des Sanitärinstallateurs für die Installation der Sekundärseite der Heizung, liegt in der Verantwortung der Eigentümerschaft.

einmalig

Grundgebühr (Bereitstellungskosten)

Die Grundgebühr beträgt im Normalfall 120.- pro kW die als Leistung im Vertrag definiert ist. Bei Gebäuden mit Bodenheizung oder sanierten Altbauten, welche eine niedrige Rücklauftemperatur liefern, reduziert sich die Grundgebühr bis auf 84.-/kW. Weiter ist die Grundgebühr indexiert und folgt dem Landesindex für Konsumentenpreise. Die Formel zur Berechnung der Grundgebühr in Abhängigkeit des o.g. Indexes ist im Tarifblatt festgehalten.

Die Grundgebühr wird im Anschlussvertrag geregelt und word pro Quartal pro rata temporis verrechnet.

fix pro Quartal

Arbeitspreis (Wärmebezugskosten)

Der Arbeitspreis beträgt 10Rp/kWh welche im Haus verbraucht wird. Der Arbeitspreis ist ebenfalls indexiert, folgt aber im Gegensatz zur Grundgebühr einem gemischten Index, bestehend aus:

  • 60% - Index für Energieholz
  • 10% - Index für Landwirtschaftliche Maschinen und Traktoren
  • 10% - Index für Güterverkehr Strassen
  • 20% - Landesindex für Konsumentenpreise

Der Arbeitspreis wird zwar im individuell erstellten Wärmeliefervertrag geregelt, ist aber ausschliesslich von o.g. Indices abhängig.

variabel pro Quartal